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17. April 2013

Blog

Sozialplanpflicht: Eine Erfolgsgeschichte

Die Pflicht für grössere Unternehmen, bei Massenentlassungen einen Sozialplan vorzulegen, ist in Reichweite. 

Bisher gab es in der Schweiz im privaten Arbeitsrecht keine Sozialplanpflicht, wo sie nicht in Gesamtarbeitsverträgen vorgesehen war. Diese Lücke belohnte rücksichtslose Konzerne, die zur Gewinnmaximierung Arbeitsplätze abbauen oder Betriebe schliessen, alles nach dem Motto: Die Gewinne privat – die Kosten dem Staat. Weil nach dem Ständerat jetzt auch der Nationalrat der Sozialplanpflicht als Gegenstück zur arbeitsrechtlichen Erleichterung von Unternehmenssanierungen zustimmte, ist die Verankerung der Sozialplanpflicht im Schweizer Arbeitsrecht unmittelbar in Reichweite. Auch wenn die Pflicht vorläufig nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt, ist das beim massiven Widerstand der Wirtschaftsverbände doch ein bemerkenswerter Fortschritt.

Die Erfolgsgeschichte begann mit einer arbeitsrechtlichen Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) zum Thema Sozialpläne im Jahre 2002. Eine darauf folgende  Eingabe des SGB beim Justiz- und Polizeidepartement und ein Gespräch mit der seinerzeitigen Bundesrätin Metzler führten dazu, dass die Arbeiten im Departement endlich an die Hand genommen wurden. Hilfreich war dabei, dass der Nationalrat bereits 1997 mein Postulat 97.3095 zur Sozialplanpflicht überwiesen hatte. Die verwaltungsinternen Arbeiten waren weit fortgeschritten, als Ruth Metzler abgewählt und Christoph Blocher neuer Justizchef wurde. Seine erste Tat war, das Projekt sogleich wieder zu versenken. Die Abwahl Blochers vier Jahre später war auch bei diesem Thema ein Segen.

In Gesprächen mit seiner Nachfolgerin Evelyne Widmer-Schlumpf gelang es, die pfannenfertige Vorlage wieder loszueisen, diesmal in einem widrigen politischen Klima als Kompensation zu arbeitsrechtlichen Erleichterungen von Unternehmenssanierungen im Konkurs- oder Nachlassfall. Simonetta Sommaruga gebührt schliesslich das Verdienst, das wegen des geschlossenen Widerstands von Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband von den meisten zunächst als chancenlos beurteilte Projekt durch die Klippen der Parlamentsberatung gelotst zu haben.

Die Geschichte des zehn-, ja fünfzehnjährigen Auf und Ab lehrt, dass am Schluss nicht die Rückschläge und Niederlagen, sondern die Fähigkeit und Hartnäckigkeit zählen, trotz Rückschlägen wieder anzutreten und neue Möglichkeiten im geeigneten Zeitpunkt zu nutzen.