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9. April 2014

Blog

Mindestlöhne für eine solidarische Schweiz

Mindestlöhne sind das sozialpolitische Thema der Stunde, in der Schweiz und international. 

Nach dem Recht auf eine Krankenversicherung sind höhere Mindestlöhne in den USA ein erklärtes Ziel der Administration Obama für die verbleibenden Jahre. In Deutschland ist der Mindestlohn die wichtigste sozialpolitische Errungenschaft der Grossen Koalition. Nachdem es ausgerechnet die rot-grüne Regierung Schröder/Fischer war, die mit den Hartz-Gesetzen auf dem Buckel von Millionen von Betroffenen eine früher unvorstellbare Tieflohn- und Lohndruckpolitik betrieb, ist mit dem neuen Mindestlohn endlich eine lohnpolitische Wende zum Besseren eingeleitet worden.

In der Schweiz waren Mindestlöhne in der Vergangenheit nicht weniger tabuisiert als in Deutschland – fast ebenso wie das kollektive Kampfmittel des Streiks. Das als Folge der Jahrzehnte der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg, welche die Illusion ständig und automatisch steigender Löhne förderten. Als in der Krise der neunziger Jahre die neoliberale Welle mit einiger Verspätung auch die Schweiz erreichte, führte das nicht nur zu einer vorher nicht gekannten Explosion der hohen und höchsten Einkommen, sondern auch zu immer mehr Lohndruck in den tieferen Einkommenskategorien. Politisch gab es Stimmen, die wie in Deutschland eine eigentliche Tieflohnpolitik, verbunden mit staatlichen Lohnzuschüssen, anregten.

Gegenstrategie

Die Gewerkschaften setzten dieser verhängnisvollen Entwicklung mit den Beschlüssen des Davoser Kongresses des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes von 1998 eine Gegenstrategie mit zwei Stossrichtungen entgegen. Erstens wurde mit dem Konzept der flankierenden Massnahmen als Voraussetzung der bilateralen Verträge die Einführung eines für die Schweiz damals neuartigen institutionellen Lohnschutzes gefordert. Und zweitens beschlossen die Gewerkschaften eine Kampagne unter dem Titel «Keine Löhne unter 3000 Franken». So etwas hatte die Schweiz bisher nicht gesehen. Beides führte zu grossen Erfolgen. Der Schutz der Löhne mit den flankierenden Massnahmen lässt sich bei allen verbleibenden Problemen und Lücken auch im internationalen Vergleich sehen. Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar muss der Lohnschutz über die flankierenden Massnahmen verteidigt und gestärkt werden, dies umso mehr, als bei einer Kontigentierungslösung nach dem Modell der SVP-Initiative neue Tieflohnrisiken drohen.

Zum Teil geradezu schlagende Erfolge erzielte die erste Mindestlohnkampagne «Keine Löhne unter 3000 Franken». Ihre Wirkung erzielte sie vor allem in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen. Sie trug entscheidend dazu bei, dass beispielsweise das prekäre Gastgewerbe die Lohnverhältnisse Schritt um Schritt zu sanieren begann. Die vorher schäbigen Mindestlöhne wurden in wenigen Jahren um mehr als 1000 Franken pro Monat heraufgesetzt. Nach fünf, sechs Jahren zeigte es sich aber, dass sich der Erfolg der Kampagne mit höheren Frankenbeträgen nicht einfach wiederholen liess. Die mangelnde Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge in vielen Tieflohnbereichen mit antisozialpartnerschaftlichen Arbeitgebern wirkte sich empfindlich aus. Deshalb lancierten die Gewerkschaften die Mindestlohninitiative.  

Gesamtarbeitsverträge fördern

Die Mindestlohninitiative «Zum Schutz fairer Löhne» möchte in erster Linie Gesamtarbeitsverträge in jenen Sektoren der Wirtschaft fördern, die sie heute noch nicht kennen. Wo es aber keine Gesamtarbeitsverträge gibt, soll ein minimaler Stundenlohn von 22 Franken gelten, was bei Vollzeitarbeit einem Mindestmonatslohn von 4000 Franken entspricht. Das ist das Minimum, das bei den schweizerischen Lebenshaltungskosten nicht unterschritten werden darf. Denn wer Vollzeit arbeitet, muss auch vom Lohn leben können. Das verlangt nicht nur die wirtschaftliche Vernunft, sondern auch die Menschenwürde.

Im internationalen Vergleich kennt die schweizerische Debatte immerhin ein paar Spezialitäten. Während in andern Ländern die tiefen Löhne in erster Linie das Problem Junger sind, ist dieses Problem in der Schweiz wegen des erfolgreichen Systems der Berufslehre weniger akut. Dafür ist die Betroffenheit von Frauen im internationalen Vergleich massiv. Exemplarisch steht dafür der Detailhandel. Während die Grossverteiler Coop und Migros anständige Gesamtarbeitsverträge kennen, wehren sich die Bekleidungs- und Schuhkonzerne strikt gegen Gesamtarbeitsverträge. Die Folge sind miserable Löhne für die qualifizierten Verkäuferinnen. Das ist umso stossender, als diese Schuh- und Kleiderketten Milliardären gehören. Die Mindestlohninitiative ist deshalb auch die kurzfristig wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen.

Nach dem 9. Februar 2014 ist der Kampf für gute Löhne (wie jener für anständige Renten) umso dringender geworden. Er solidarisiert, während die ausländerfeindlichen und auf die Zuwanderung zielenden Initiativen die Lohnabhängigen spalten. Die Mindestlohninitiative hat schon bisher eine grosse Vorwirkung erzielt. Sie ist ein wichtiges Mittel im Kampf für eine soziale und solidarischere Schweiz.