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8. November 2020

Blog

Ein Anschlag auf Demokratie und Menschenrechte

Von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt ist im Bundeshaus ein Projekt unterwegs, das das Rad der Geschichte weit zurückdrehen würde. 


Es geht um eine neue Verfassungsbestimmung, die das Ständemehr stark aufwerten würde. Heute treten internationale Konventionen dann in Kraft, wenn dagegen kein Referendum ergriffen wird. Und wenn es zum Referendum kommt, dann entscheidet das Volksmehr. So wie es die demokratischen Regeln verlangen.

Neu soll, wenn ein Vorschlag des Ausserrhoder Ständerats Caroni durchkommt, das Ständemehr massgebend werden, wenn es um Staatsverträge mit Grundrechtsbezug geht. Verbunden mit obligatorischen Volksabstimmungen statt dem heutigen fakultativen Referendum. Die Kinderrechtskonvention oder die Behindertenrechtskonvention hätten mit den neuen Regeln nur mit dem Ständemehr in Kraft treten können. Im Klartext: Wenn auch die Barriere der Ostschweizer und Innerschweizer Kantone überwunden worden wäre. 

Die grundrechtlichen Fortschritte ab den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts sind in der Schweiz der dynamischen Rechtsprechung des Bundesgerichts und den internationalen Konventionen zu verdanken. Allen voran der Europäischen Menschenrechtskonvention und den UNO-Menschenrechtspakten. Die menschenrechtlichen Fortschritte wurden beschlossen, ohne dass es dafür ein Ständemehr brauchte. 

Diese bewährten Regeln waren noch beim Entscheid über die neue Bundesverfassung vor zwanzig Jahren unbestritten. Mit dem Aufstieg der SVP in den Nullerjahren dieses Jahrhunderts kam es plötzlich zu einer starken Kritik am internationalen Recht und zu neuen Forderungen. Vor zehn Jahren verlangte die Auns mit ihrer Initiative «Staatsverträge vors Volk» bei internationalen Konventionen obligatorische Volksabstimmungen mit dem Ständemehr. Und vor kurzem wollte die SVP mit ihrer Anti-Menschenrechts-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» die Regeln fundamental ändern. Beide Initiativen sind in Volksabstimmungen kläglich gescheitert.

Umso unverständlicher wäre es, der SVP mit dem Vorschlag Caroni nachträglich über weite Strecken recht zu geben und die Blockadewirkung des Ständemehrs bei internationalen Konventionen über die heutigen Regeln hinaus aufzuwerten. 

Erfreulicherweise ist die WOZ vor dem auf den ersten Blick komplizierten Thema nicht zurückgeschreckt und hat die fatalen Folgen einer Veränderung der verfassungsrechtlichen Spielregeln in einem überzeugenden Beitrag aufgezeigt.

Noch ist es nicht zu spät, die verfehlte Übung abzublasen.